Loher & Partner GmbH
Birkenwaldstrasse 5
A 4780 Schärding - Austria
Email: office@loher.at
Web: www.loher.at
Telefon: 0800 216 001
Unternehmensdaten:
UID Nummer: ATU62541404
Firmenbuchnummer: Fn277812y
Behörde gemäß E-Commerce Gesetz: BH Schärding
Offenlegung gemäß §25 Mediengesetz
Medieninhaber: Loher & Partner GmbH
Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung
Geschäftsführer: Wolfgang Loher
Mitglied der Wirtschaftskammer O.Ö., Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie
Spezielle berufsrechtliche Vorschriften: http://www.ris.bka.gv.at/
INFORMATIONEN AUF DIESER WEBSEITE
Loher & Partner GmbH wählt die Beiträge auf dieser Webseite mit größter Sorgfalt und gewissenhaft aus und prüft, ob die Informationen, die auf dieser Webseite präsentiert werden, präzise und am neuesten Stand sind. Fehler und Irrtümer können aber passieren und deshalb übernimmt die Loher & Partner GmbH auch nicht dir Garantie für die hier präsentierten Inhalte.
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PERSÖNLICHE DATEN
Alle persönlichen Daten, die Sie uns auf dieser Webseite zur Verfügung stellen, behandeln wir nach dem österreichischen Datenschutzgesetz. Ihr Datenschutz ist uns ein besonderes Anliegen, deshalb sind Ihre Daten nur unseren Mitarbeitern zugänglich. Persönliche Daten werden von uns NICHT an andere Unternehmen weitergegeben.
GELTENDES RECHT
Alle gerichtlichen Belange, die aus dieser Website oder einer Geschäftsverbindung mit der Loher & Partner GmbH entstehen, unterliegen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand ist ausdrücklich Österreich, BG Ried/Innkreis
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loher & Partner GmbH
Sofern nicht anders ausgeführt, gelten die Richtlinien des Fachverbandes der Unternehmensberater.
1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
2. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
3. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
4. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
5. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Honorare können pauschaliert oder nach Zeitaufwand in Form von Manntagen abgerechnet werden. Ein Manntag umfasst acht Leistungsstunden. Die Honorarverrechnung erfolgt pro begonnenen Arbeitshalbtag. Anfahrten zum und Rückfahrten vom Klienten gelten als Teil der Arbeitszeit, solange diese pro Strecke nicht 2 ½ Stunden überschreitet. Darüber liegende Fahrzeiten gelten als Reisen. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Im Zuge der Erbringung von Leistungen sind Reisen in oder außerhalb Österreichs notwendig. Eine Abstimmung mit dem Klienten wird dazu vereinbart. Reisezeiten beginnen mit dem Verlassen der Klienten oder des Loher & Partner Büro und enden mit der Aufnahme der Arbeitstätigkeit oder mit dem Eintreffen im Hotel bzw. beginnen mit Ende der Arbeitstätigkeit oder Verlassen des Hotels und enden mit der Rückkehr beim Klienten oder im Büro von Loher & Partner. Reisezeiten werden nach Stunden abgerechnet. Alle im Zuge der Reise anfallenden Spesen und Kosten sind vom Mandanten zu tragen. Zur Abgeltung der persönlichen Aufwendungen der Loher & Partner Mitarbeiter werden Tagesdiäten gemäß Gebührenstufe 5 der „Tabelle für Lohnsteuer“ verrechnet, Nachtdiäten falls Hotelrechnungen nicht beigebracht werden.
7. Bei Honorarrechnungen gemäß Zeitaufwand ist der erste Hälfte der geschätzten Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, bei Ende der Leistungserbringung erfolgt die Endabrechnung. Zwischenabrechnungen insbesondere bei hohen Neben- und Reisekosten sind jeweils zum Monatsletzten ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Bei pauschalierter Abrechnung ist die erste Hälfte des Honorars bei Auftragserteilung fällig, die zweite Hälfte bei Ende der Leistungserbringung. Für Neben- und Reisekosten gilt obiges. Alle Honorarrechnungen verstehen sich exklusive gesetzlicher USt. und sind ohne Abzug sofort fällig.
8. Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
9. Im Falle einer Mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
10. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.